Dies ist ein Test. Er wird gerichtlich angeordnet, um festzustellen, ob Sie geeignet sind, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Hierbei wird nicht Ihr Können in Frage gestellt, sondern ob Sie mental und charakterlich in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Wer seinen Führerschein abgeben muss, weil er unter Drogen oder Alkohol ein Fahrzeug geführt hat, muss definitiv die MPU („Idiotentest“) durchlaufen. Weiterhin sind Temposünder, die mit stark überhöhter Geschwindigkeit andere gefährden oder gefährdet haben, betroffen wie auch alle Autofahrer, die mehr als 18 Punkte in Flensburg Ihr Eigen nennen können. Auch wer eine Straftat begangen hat, bleibt von der MPU („Idiotentest“) nicht verschont.
Die MPU („Idiotentest“) besteht aus 3 Komponenten. Erstens der medizinischen Untersuchung. Hier werden alle Komponenten durch die Medizin geprüft, die zu Ihrem Fehlverhalten beigetragen haben (z. B. Untersuchung der Leber, des Blutes, aber auch ein Drogenscreening etc. sind Möglichkeiten, um festzustellen, was den Ausschlag gegeben hat für Ihr Verhalten). Zweitens wird Ihre Verkehrsakte analysiert und auch der Fragebogen, den Sie ausfüllen müssen. Dieser beinhaltet persönliche Angaben über Ihren Lebenswandel. Drittens folgt das Gespräch mit dem Psychologen. Hier entscheidet sich zu mehr als 80%, ob Sie wieder ein Fahrzeug führen dürfen oder nicht, was natürlich am Ende die Führerscheinstelle zu entscheiden hat. Doch die größte Gewichtung der MPU („Idiotentest“) hat dieser Teil.
Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen, auch wenn andere Verkehrsteilnehmer Sie reizen, unterdrücken Sie es und Sie ersparen sich viel Ärger. Des weiteren nutzen Sie Mitfahrzentralen oder Taxen und fahren Sie nicht unter Alkohol oder Drogen, damit umgehen Sie zu 100% die MPU („Idiotentest“).
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Freitag, 4. September 2009
Montag, 24. August 2009
Warum muss man zur MPU?
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit einzelner Führerscheinbesitzer hat, kommt die MPU („Idiotentest“) zum Tragen. Mittels der eigenen Verfahren wird die Fahrtauglichkeit der betroffenen Personen beurteilt, so dass eine Entscheidung über das erneute Aushändigen des Führerscheins bzw. eine entsprechende Verweigerung entschieden werden kann.
Es kein niemand dazu gezwungen werden am Verfahren der MPU („Idiotentest“) teilzunehmen, aber wenn ein entsprechendes Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert wird und in angemessenem Zeitraum keines vorgelegt wird, wird automatisch davon ausgegangen, dass keine erneute Aushändigung des Führerscheins erfolgen kann. Es werden nur Eigenschaften der zu testenden Person begutachtet, die ausschlaggebend für die Eignung der Teilnahme am Straßenverkehr sind.
Die Verfahren beruhen alle auf wissenschaftlich fundierten und allgemein anerkannten Verfahren. Im Endeffekt entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über die erneute Übergabe des Führerscheins oder die Verweigerung der Wiederausgabe. Zur Entscheidungsfindung werden die Ergebnisse aus der MPU („Idiotentest“) als Grundlage und wesentliche Entscheidungshilfe benutzt. Das ausformulierte Gutachten muss in verständlicher und nachvollziehbarer Weise verfasst werden. Bevor das Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wird, sollte es dem Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Der Betroffene hat entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass nicht vorab eine Erlaubnis erteilt wird, das Ergebnis unverzüglich an die Fahrerlaubnisbehörde weiterzuleiten. Bei negativem Ausgang ist der Betroffene nicht verpflichtet, das Gutachten weiterzuleiten.
Grundsätzlich besteht bei negativem Ausgang die Möglichkeit eines erneuten Versuchs die MPU („Idiotentest“) mit positivem Ausgang zu absolvieren. Die Fehler aus einem gescheiterten Versuch können unter Umständen beim nächsten Mal besser gemacht werden. Die Wiederholung der MPU („Idiotentest“) ist grundsätzlich beliebig oft möglich.
Es kein niemand dazu gezwungen werden am Verfahren der MPU („Idiotentest“) teilzunehmen, aber wenn ein entsprechendes Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert wird und in angemessenem Zeitraum keines vorgelegt wird, wird automatisch davon ausgegangen, dass keine erneute Aushändigung des Führerscheins erfolgen kann. Es werden nur Eigenschaften der zu testenden Person begutachtet, die ausschlaggebend für die Eignung der Teilnahme am Straßenverkehr sind.
Die Verfahren beruhen alle auf wissenschaftlich fundierten und allgemein anerkannten Verfahren. Im Endeffekt entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über die erneute Übergabe des Führerscheins oder die Verweigerung der Wiederausgabe. Zur Entscheidungsfindung werden die Ergebnisse aus der MPU („Idiotentest“) als Grundlage und wesentliche Entscheidungshilfe benutzt. Das ausformulierte Gutachten muss in verständlicher und nachvollziehbarer Weise verfasst werden. Bevor das Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wird, sollte es dem Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Der Betroffene hat entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass nicht vorab eine Erlaubnis erteilt wird, das Ergebnis unverzüglich an die Fahrerlaubnisbehörde weiterzuleiten. Bei negativem Ausgang ist der Betroffene nicht verpflichtet, das Gutachten weiterzuleiten.
Grundsätzlich besteht bei negativem Ausgang die Möglichkeit eines erneuten Versuchs die MPU („Idiotentest“) mit positivem Ausgang zu absolvieren. Die Fehler aus einem gescheiterten Versuch können unter Umständen beim nächsten Mal besser gemacht werden. Die Wiederholung der MPU („Idiotentest“) ist grundsätzlich beliebig oft möglich.
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