Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit einzelner Führerscheinbesitzer hat, kommt die MPU („Idiotentest“) zum Tragen. Mittels der eigenen Verfahren wird die Fahrtauglichkeit der betroffenen Personen beurteilt, so dass eine Entscheidung über das erneute Aushändigen des Führerscheins bzw. eine entsprechende Verweigerung entschieden werden kann.
Es kein niemand dazu gezwungen werden am Verfahren der MPU („Idiotentest“) teilzunehmen, aber wenn ein entsprechendes Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert wird und in angemessenem Zeitraum keines vorgelegt wird, wird automatisch davon ausgegangen, dass keine erneute Aushändigung des Führerscheins erfolgen kann. Es werden nur Eigenschaften der zu testenden Person begutachtet, die ausschlaggebend für die Eignung der Teilnahme am Straßenverkehr sind.
Die Verfahren beruhen alle auf wissenschaftlich fundierten und allgemein anerkannten Verfahren. Im Endeffekt entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über die erneute Übergabe des Führerscheins oder die Verweigerung der Wiederausgabe. Zur Entscheidungsfindung werden die Ergebnisse aus der MPU („Idiotentest“) als Grundlage und wesentliche Entscheidungshilfe benutzt. Das ausformulierte Gutachten muss in verständlicher und nachvollziehbarer Weise verfasst werden. Bevor das Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wird, sollte es dem Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Der Betroffene hat entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass nicht vorab eine Erlaubnis erteilt wird, das Ergebnis unverzüglich an die Fahrerlaubnisbehörde weiterzuleiten. Bei negativem Ausgang ist der Betroffene nicht verpflichtet, das Gutachten weiterzuleiten.
Grundsätzlich besteht bei negativem Ausgang die Möglichkeit eines erneuten Versuchs die MPU („Idiotentest“) mit positivem Ausgang zu absolvieren. Die Fehler aus einem gescheiterten Versuch können unter Umständen beim nächsten Mal besser gemacht werden. Die Wiederholung der MPU („Idiotentest“) ist grundsätzlich beliebig oft möglich.
Montag, 24. August 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen