Sonntag, 16. August 2009

Ursprung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Ihren Ursprung hat die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, die sog. MPU („Idiotentest“) verkehrsrechtlich gesehen in den 1950er und 1960er Jahren. Sie wurde vor allem dann eingefordert, wenn ein Prüfling zum dritten Mal seine Fahrerlaubnisprüfung nicht bestanden hatte.

In Stammtischgesprächen und durch die Boulevard-Presse wurde dann in dieser Zeit der Begriff des „Idiotentest“ gekürt. Heute dient die MPU in erster Linie den Fahrerlaubnisbehörden als interdisziplinäre und gesetzlich geregelte Hilfestellung bei der Entscheidung, ob ein Antragsteller seinen Führerschein nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist zurückerhalten kann.

Hierbei dient die MPU auch als Maßnahme zum Abbau des Punkteguthabens, wenn dieses Mehr als achtzehn Punkte beträgt und/oder wenn der Führerschein auf Grund von Fahrten unter Drogen oder unter Alkohol und damit in Zusammenhang stehenden Verkehrsstraftaten entzogen wurde. Durch dieses Gutachten obliegt es den zuständigen Verkehrspsychologen und Verkehrsmedizinern, eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Bewerbers im Straßenverkehr abzugeben. Dabei hat die Fahrerlaubnisbehörde aber auch die Möglichkeit, ein positives Gutachten abzulehnen, wenn begründete Zweifel an dessen Objektivität bestehen bzw. wenn nach Auffassung der Behörde die sogenannten Beurteilungskriterien und/oder Leitlinien zur Kraftfahrereignung nicht oder nicht ausreichend beachtet wurden.

Die Durchführung und Qualität der Gutachten wird daher aufwendig überwacht und kontrolliert. Die sog. anerkannten Träger eben dieser regelmäßig mit der Begutachtung und der Durchführung der MPU beauftragten sog. „Begutachtungsstellen für Fahreignung“ unterliegen regelmäßigen Kontrollen und Überprüfungsmaßnahmen durch die „Akkreditierungsstelle für Fahrerlaubniswesen“, die der Bundesanstalt für Straßenwesen (der BASt) angehört.

Der Bundesanstalt für Straßenwesen bzw. der zuständigen Akkreditierungsstelle für Fahrerlaubniswesen obliegt die interne Überprüfung bzw. die interne Qualitätssicherung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen