Die MPU („Idiotentest“) dauert etwa drei bis vier Stunden, in denen die Untersuchungsteile Testdiagnose bzw. Testdiagnostik, medizinische Untersuchung und psychologisches Gespräch abgearbeitet werden. Diese Bestandteile des Tests können in ihrer Reihenfolge variieren. Während der Leistungsdiagnostik werden in einem standardisierten Reaktionstest die körperliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers getestet.
Zu den zu begutachtenden Punkten gehören hier die Konzentration, die Aufmerksamkeit und die Reaktionsfähigkeit des Kandidaten. Das psychologische Gespräch soll Einblick in die Einsicht des früheren Fehlverhaltens geben. Weiterhin sollen die persönlichen Ursachen verhindert werden, sowie die Konsequenzen aufgezeigt und Vorsätze gefasst werden, die eine weitere erneut auftretende Verkehrsauffälligkeit auf zuverlässige Art und Weise verhindern sollen. Das für die weitere Zukunft angegebene und geplante Verhalten muss dabei in der Regel seit mindestens sechs Monaten stabil gelebt werden.
Am Computer erfolgt zudem eine Aufzeichnung des verkehrpsychologischen Gesprächs für die Erstellung des Guthabens. Zu beachten ist dabei aber, dass die für das Gutachten beauftragte Stelle dem Mandanten die Möglichkeit geben muss, das aufgezeichnete Gespräch nochmals gegen zu lesen, um spätere Missverständnisse und Einsprüche zu verhindern. Der verkehrsmedizinische Teil des Gutachtens bzw. der MPU soll evtl. Erkrankungen ausschließen, die für den jeweiligen Tatbestand relevant sind. dazu gehört zum Beispiel der Ausschluss einer Alkoholkrankheit, eines Drogenmissbrauchs oder einer diesbezüglichen Abhängigkeit entweder von Drogen oder von Alkohol.
Dazu führt der beauftragte Facharzt für Verkehrsmedizin in aller Regel labormedizinische Untersuchungen durch, zu denen Blutuntersuchungen und ein sog. Urin-Drogenscreening gehören. Des weiteren wird eine normale körperliche Untersuchung durchgeführt und ein Gespräch zur Vorgeschichte geführt, die zum Entzug des Führerscheins geführt hat.
Dienstag, 18. August 2009
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