Bei Verkehrsstraftaten wird vor Gericht der Führerschein entzogen und zudem wird eine Sperrfrist festgelegt. Nach Ablauf der Sperrfrist besteht kein Rechtsanspruch für den Betroffenen auf eine erneute Aushändigung der Fahrerlaubnis. Es muss eine Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, ob die betroffene Person, geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen.
In vielen Fällen wird die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist problemlos wieder ausgehändigt. Liegen gesetzlich definierte Fälle vor, die einen Zweifel an der Fahrtauglichkeit der Betroffenen zulassen, wird das Prüfverfahren der MPU („Idiotentest“) notwendig. Ziel der MPU („Idiotentest“) ist es, zu ermitteln, ob Wiederholungsgefahr besteht. Dieses Verfahren umfasst folgende Bestandteile: medizinische Tests, psychologische Tests und Einzelgespräche. Alle Tests genügen wissenschaftlichem Standard und sind allgemein anerkannte Verfahren. Die Gesamtheit der Ergebnisse wird in ein entsprechendes Gutachten übertragen. Das Gutachten muss in verständlicher Sprache und auch für den Betroffenen nachvollziehbar formuliert werden.
Für den Betroffenen ist es wichtig zu wissen, dass er alleiniger Auftraggeber für ein MPU-Gutachten ist. Niemand kann dazu gezwungen werden ein derartiges Verfahren zu durchlaufen. Vor diesem Hintergrund sollten betroffene Personen im Detail darauf achten, was sie vor der Untersuchung unterschreiben: es sollte unter keinen Umständen zugestimmt werden, dass die Ergebnisse der MPU („Idiotentest“) sofort an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wird. Denn negative Ergebnisse könnten sich schlechter auswirken als keine Ergebnisse.
Es sollt in jedem Fall sichergestellt werden, dass der Betroffene (der Auftraggeber) zuerst von dem Gutachten in Kenntnis gesetzt wird und die Möglichkeit der Prüfung der Ergebnisse (möglicherweise durch einen beauftragten Rechtsanwalt) hat.
Ein negatives Ergebnis der MPU („Idiotentest“) bleibt zehn Jahre in der Führerscheinakte gespeichert.
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