Freitag, 4. September 2009

Was ist die MPU

Dies ist ein Test. Er wird gerichtlich angeordnet, um festzustellen, ob Sie geeignet sind, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Hierbei wird nicht Ihr Können in Frage gestellt, sondern ob Sie mental und charakterlich in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Wer seinen Führerschein abgeben muss, weil er unter Drogen oder Alkohol ein Fahrzeug geführt hat, muss definitiv die MPU („Idiotentest“) durchlaufen. Weiterhin sind Temposünder, die mit stark überhöhter Geschwindigkeit andere gefährden oder gefährdet haben, betroffen wie auch alle Autofahrer, die mehr als 18 Punkte in Flensburg Ihr Eigen nennen können. Auch wer eine Straftat begangen hat, bleibt von der MPU („Idiotentest“) nicht verschont.

Die MPU („Idiotentest“) besteht aus 3 Komponenten. Erstens der medizinischen Untersuchung. Hier werden alle Komponenten durch die Medizin geprüft, die zu Ihrem Fehlverhalten beigetragen haben (z. B. Untersuchung der Leber, des Blutes, aber auch ein Drogenscreening etc. sind Möglichkeiten, um festzustellen, was den Ausschlag gegeben hat für Ihr Verhalten). Zweitens wird Ihre Verkehrsakte analysiert und auch der Fragebogen, den Sie ausfüllen müssen. Dieser beinhaltet persönliche Angaben über Ihren Lebenswandel. Drittens folgt das Gespräch mit dem Psychologen. Hier entscheidet sich zu mehr als 80%, ob Sie wieder ein Fahrzeug führen dürfen oder nicht, was natürlich am Ende die Führerscheinstelle zu entscheiden hat. Doch die größte Gewichtung der MPU („Idiotentest“) hat dieser Teil.

Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen, auch wenn andere Verkehrsteilnehmer Sie reizen, unterdrücken Sie es und Sie ersparen sich viel Ärger. Des weiteren nutzen Sie Mitfahrzentralen oder Taxen und fahren Sie nicht unter Alkohol oder Drogen, damit umgehen Sie zu 100% die MPU („Idiotentest“).

Mittwoch, 2. September 2009

MPU: alles was man darüber wissen sollte

Die MPU („Idiotentest“) ist ein Verfahren, welches auf medizinischer und psychologischer Basis eine Begutachtung der Fahrtauglichkeit einzelner Personen vornimmt. Angeordnet wird die Notwendigkeit eines entsprechenden Verfahrens durch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn berechtigt Zweifel an der Fahrtauglichkeit einer Person vorliegen. Liegt einem Betroffenen ein negatives MPU-Gutachten vor, ist es vor allen Dingen wichtig, dass dieses Ergebnis nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird.

Wenn das negative Ergebnis nicht auf gesundheitliche Beschwerden zurückzuführen ist, kann das Verfahren der MPU („Idiotentest“) beliebig oft wiederholt werden. Ein negatives Ergebnis lagert für zehn Jahre in der Führerscheinakte der Fahrerlaubnisbehörde und kann für den Betroffenen spätere Schwierigkeiten bedeuten. Experten raten dazu, negative Ergebnisse zusammen mit einem erfahrenen Verkehrspsychologen zu besprechen um gemachte Fehler bei erneutem Versuch nicht zu wiederholen.

Die Kosten für die MPU („Idiotentest“) und alle begleitenden Tests und Beratungen sind von der betroffenen Person selbst zu tragen. Für Einzelne bedeutet der Kostenaufwand ein erhebliches Hindernis. Ein Gutachten in diesem Zusammenhang muss nachvollziehbar und überprüfbar sowie verständlich formuliert werden. Im Inhalt müssen Hinweise zur Vorgeschichte und bezüglich des aktuellen Befunds zu finden sein, wobei diese Bereiche auch klar voneinander getrennt dargestellt werden müssen. Das Gutachten muss dem Anspruch der Vollständigkeit genügen und auf alle Fragen der Fahrerlaubnisbehörde Antwort geben. Amtlich anerkannte Gutachterstellen führen die MPU („Idiotentest“) durch.

Die Vorbereitung kann von einer beliebigen Stelle bzw. einem ausgewählten Dienstleister vorgenommen werden. Der TÜV bieten beispielsweise auch entsprechende Vorbereitung an. Wichtig ist es die Seriosität des vorbereitenden Dienstleister im Voraus zu klären, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Sonntag, 30. August 2009

Führerschein vorzeitig zurück bekommen

Die MPU („Idiotentest“) ist eine medizinische, psychologische Untersuchung, die der Entscheidungsfindung bezüglich der Aushändigung von Fahrerlaubnissen durch die Führerscheinstelle als relevante Hilfestellung dient. Neben den typischen Gründen, wie Trunkenheit am Steuer, Drogenmissbrauch im Straßenverkehr und Überschreitung von 18 Punkten im Zentralverkehrsregister in Flensburg gibt es einen weiteren Fall, der eine MPU („Idiotentest“) notwendig macht: die vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ein solcher Test durchgeführt werden kann: die Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten muss vorliegen und der Jugendliche muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der vorzeitigen Fahrerlaubnis haben. Unter berechtigtem Interesse ist zu verstehen, wenn der Jugendliche einen Ausbildungsort bzw. eine Schule nicht anders erreichen kann und keine vergleichbare Schule in entsprechender Nähe ist. Es muss nachgewiesen werden, dass keine öffentlichen Verkehrsmittel für die Strecke zur Verfügung stehen und dass die Strecke nicht mit anderen Verkehrsmitteln, deren Fahrerlaubnis nicht dem Alter des Jugendlichen widersprechen würden zurückzulegen ist.

Die körperliche und die geistige Eignung und Reife des Jugendlichen ist durch eine MPU („Idiotentest“) nachzuweisen. Die Erteilung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle kann auf bestimmte Fahrzeuge und auf das Zurücklegen bestimmter Strecken begrenzt werden. Derartige Verfahren sind auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft üblich. Aber auch hier müssen die Antragsteller ihre Eignung durch das Vorlegen eines entsprechenden MPU-Gutachtens nachweisen, um die berufsnotwendige Fahrerlaubnis vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres zu erhalten. Auszubildende als „Berufskraftfahrer“ werden synonym behandelt und müssen auch das Verfahren der MPU („Idiotentest“) durchlaufen, bevor sie die vorzeitige Fahrerlaubnis bekommen.

Freitag, 28. August 2009

MPU mit Erfolggarantie: Achtung Betrug

Im Rahmen einer MPU („Idiotentest“) werden verschiedene Verfahren angewandt, um die Fahrtauglichkeit der betroffenen Person zu begutachten. Neben den medizinischen Tests und der dazugehörigen Untersuchung und den psychologischen Einzelgesprächen werden computergestützte Leistungstests durchgeführt.

Diese Testverfahren haben folgenden Inhalt: der Reaktionstest testet die Reaktionsgeschwindigkeit auf optische und akustische Reize, der Linienfolgetest testet räumliche Orientierungs- und Konzentrationsfähigkeit unter zeitlichem Druck, der Verkehrssituationstest testet optische Wahrnehmungsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit einzelner Verkehrssituationen, der Figurenvergleichstest testet Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit unter Zeitdruck und der Mehrfachreaktionstest testet die Reaktionsgeschwindigkeit auf optische und akustische Reize.

Die Reihenfolge und die tatsächliche Aufgaben sind zufallsgesteuert, so dass keine eins zu eins Übungen im Vorfeld durchgeführt werden können, obwohl entsprechende Software bereits im Internet herunter geladen werden kann. Anbieter der entsprechenden Beratungen bieten oft erstaunliche Angebote und locken mit „Erfolgsgarantien“.

Den Betroffenen wird allzu oft beigebracht, wie sie sich selbst darstellen sollen, wenn sie positive Ergebnisse bei der MPU („Idiotentest“) erzielen wollen. Leider fliegen die Lügen meist auf und führen zu negativen Ergebnissen im MPU-Gutachten. Deshalb sollte versucht werden auf seriöse Beratungsstellen zurückzugreifen und möglichst authentische Testergebnisse zu erzielen. Die Quoten von negativen Testergebnissen sind verhältnismäßig hoch. Diese Tatsache verdeutlicht, wie wichtig eine gute und fachmännisch unterstützte Vorbereitung auf die MPU („Idiotentest“) ist. Für die betroffene Person steht viel auf dem Spiel. Den Führerschein haben oder nicht haben hat für Viele eine weitreichende Bedeutung, mit der kein leichtfertiger Umgang angebracht ist. Da einige Tests unter, teilweise immensem, Zeitdruck ablaufen ist die gründliche und lückenlose Vorbereitung umso wichtiger.

Mittwoch, 26. August 2009

Negative MPU hat lange Auswirkungen auf die Zukunft

Bei Verkehrsstraftaten wird vor Gericht der Führerschein entzogen und zudem wird eine Sperrfrist festgelegt. Nach Ablauf der Sperrfrist besteht kein Rechtsanspruch für den Betroffenen auf eine erneute Aushändigung der Fahrerlaubnis. Es muss eine Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, ob die betroffene Person, geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen.

In vielen Fällen wird die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist problemlos wieder ausgehändigt. Liegen gesetzlich definierte Fälle vor, die einen Zweifel an der Fahrtauglichkeit der Betroffenen zulassen, wird das Prüfverfahren der MPU („Idiotentest“) notwendig. Ziel der MPU („Idiotentest“) ist es, zu ermitteln, ob Wiederholungsgefahr besteht. Dieses Verfahren umfasst folgende Bestandteile: medizinische Tests, psychologische Tests und Einzelgespräche. Alle Tests genügen wissenschaftlichem Standard und sind allgemein anerkannte Verfahren. Die Gesamtheit der Ergebnisse wird in ein entsprechendes Gutachten übertragen. Das Gutachten muss in verständlicher Sprache und auch für den Betroffenen nachvollziehbar formuliert werden.

Für den Betroffenen ist es wichtig zu wissen, dass er alleiniger Auftraggeber für ein MPU-Gutachten ist. Niemand kann dazu gezwungen werden ein derartiges Verfahren zu durchlaufen. Vor diesem Hintergrund sollten betroffene Personen im Detail darauf achten, was sie vor der Untersuchung unterschreiben: es sollte unter keinen Umständen zugestimmt werden, dass die Ergebnisse der MPU („Idiotentest“) sofort an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wird. Denn negative Ergebnisse könnten sich schlechter auswirken als keine Ergebnisse.
Es sollt in jedem Fall sichergestellt werden, dass der Betroffene (der Auftraggeber) zuerst von dem Gutachten in Kenntnis gesetzt wird und die Möglichkeit der Prüfung der Ergebnisse (möglicherweise durch einen beauftragten Rechtsanwalt) hat.

Ein negatives Ergebnis der MPU („Idiotentest“) bleibt zehn Jahre in der Führerscheinakte gespeichert.

Montag, 24. August 2009

Warum muss man zur MPU?

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit einzelner Führerscheinbesitzer hat, kommt die MPU („Idiotentest“) zum Tragen. Mittels der eigenen Verfahren wird die Fahrtauglichkeit der betroffenen Personen beurteilt, so dass eine Entscheidung über das erneute Aushändigen des Führerscheins bzw. eine entsprechende Verweigerung entschieden werden kann.

Es kein niemand dazu gezwungen werden am Verfahren der MPU („Idiotentest“) teilzunehmen, aber wenn ein entsprechendes Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert wird und in angemessenem Zeitraum keines vorgelegt wird, wird automatisch davon ausgegangen, dass keine erneute Aushändigung des Führerscheins erfolgen kann. Es werden nur Eigenschaften der zu testenden Person begutachtet, die ausschlaggebend für die Eignung der Teilnahme am Straßenverkehr sind.

Die Verfahren beruhen alle auf wissenschaftlich fundierten und allgemein anerkannten Verfahren. Im Endeffekt entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über die erneute Übergabe des Führerscheins oder die Verweigerung der Wiederausgabe. Zur Entscheidungsfindung werden die Ergebnisse aus der MPU („Idiotentest“) als Grundlage und wesentliche Entscheidungshilfe benutzt. Das ausformulierte Gutachten muss in verständlicher und nachvollziehbarer Weise verfasst werden. Bevor das Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wird, sollte es dem Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Der Betroffene hat entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass nicht vorab eine Erlaubnis erteilt wird, das Ergebnis unverzüglich an die Fahrerlaubnisbehörde weiterzuleiten. Bei negativem Ausgang ist der Betroffene nicht verpflichtet, das Gutachten weiterzuleiten.

Grundsätzlich besteht bei negativem Ausgang die Möglichkeit eines erneuten Versuchs die MPU („Idiotentest“) mit positivem Ausgang zu absolvieren. Die Fehler aus einem gescheiterten Versuch können unter Umständen beim nächsten Mal besser gemacht werden. Die Wiederholung der MPU („Idiotentest“) ist grundsätzlich beliebig oft möglich.

Samstag, 22. August 2009

MPU: viele Gerüchte

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung – die MPU („Idiotentest“), die es in Deutschland seit den 1950er Jahren gibt, hat Ihren namentlichen Ursprung in der Tätigkeit der Boulevardpresse sowie in den Stammtischgesprächen (über die damals betroffenen Fahrschüler). Denn die Grundlage der Entstehung war damals nicht die Neuerteilung von entzogenen Führerscheinen, sondern die Untersuchung von Prüflingen, die ihrer Führerschein-Prüfung auch beim dritten Versuch nicht bestanden haben. Ebenso stammtischbelastet wie zahlreich sind auch die heutigen Gerüchte, die es über die MPU gibt.

Diese Gerüchte betreffen vor allem den Ablauf der MPU, bei der angeblich angeordnet wird, dass der Kandidat zwei Kugeln aufeinander stellen muss. Dies ist physikalisch unmöglich. Doch angeblich – so das Mythos – fällt der Bewerber durch, wenn ihm das Prozedere nicht gelingt. Hier empfiehlt es sich in solchen Gesprächen die Ruhe zu bewahren und den Verbreiter der Gerüchte zum Vormachen des Versuchs aufzufordern. Spätestens hier wird jeder Lästerer ruhig werden. Ein weiteres Gerücht baut darauf auf, dass der Bewerber angeblich so genannte Aggressionsfragebögen bzw. Persönlichkeitsfragebögen ausfüllen müsste, auf deren Grundlage bereits im Vorfeld das Untersuchungsergebnis festgelegt wird.

Auch dieses Mythos stimmt nicht. Diese Fragebögen gab es in den 1970er Jahren zwar wirklich während einer kurzen Testphase. Sie bewährten sich nicht und wurden somit bald wieder abgeschafft. Heute gibt es bei der MPU lediglich kurze Fragebögen, deren Inhalte sich auf die persönliche Lebenssituation beziehen und vorwiegend biografische Angaben und Angaben zum Beruf beinhalten. Evtl. gehen einzelne Fragen auch auf die Verkehrsvorgeschichte des Bewerbers sowie evtl. bestehende Erkrankungen ein. Sie sind aber nicht die Entscheidungsgrundlage der jeweiligen Gutachter.