Die MPU („Idiotentest“) ist eine medizinische, psychologische Untersuchung, die der Entscheidungsfindung bezüglich der Aushändigung von Fahrerlaubnissen durch die Führerscheinstelle als relevante Hilfestellung dient. Neben den typischen Gründen, wie Trunkenheit am Steuer, Drogenmissbrauch im Straßenverkehr und Überschreitung von 18 Punkten im Zentralverkehrsregister in Flensburg gibt es einen weiteren Fall, der eine MPU („Idiotentest“) notwendig macht: die vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ein solcher Test durchgeführt werden kann: die Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten muss vorliegen und der Jugendliche muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der vorzeitigen Fahrerlaubnis haben. Unter berechtigtem Interesse ist zu verstehen, wenn der Jugendliche einen Ausbildungsort bzw. eine Schule nicht anders erreichen kann und keine vergleichbare Schule in entsprechender Nähe ist. Es muss nachgewiesen werden, dass keine öffentlichen Verkehrsmittel für die Strecke zur Verfügung stehen und dass die Strecke nicht mit anderen Verkehrsmitteln, deren Fahrerlaubnis nicht dem Alter des Jugendlichen widersprechen würden zurückzulegen ist.
Die körperliche und die geistige Eignung und Reife des Jugendlichen ist durch eine MPU („Idiotentest“) nachzuweisen. Die Erteilung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle kann auf bestimmte Fahrzeuge und auf das Zurücklegen bestimmter Strecken begrenzt werden. Derartige Verfahren sind auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft üblich. Aber auch hier müssen die Antragsteller ihre Eignung durch das Vorlegen eines entsprechenden MPU-Gutachtens nachweisen, um die berufsnotwendige Fahrerlaubnis vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres zu erhalten. Auszubildende als „Berufskraftfahrer“ werden synonym behandelt und müssen auch das Verfahren der MPU („Idiotentest“) durchlaufen, bevor sie die vorzeitige Fahrerlaubnis bekommen.
Sonntag, 30. August 2009
Freitag, 28. August 2009
MPU mit Erfolggarantie: Achtung Betrug
Im Rahmen einer MPU („Idiotentest“) werden verschiedene Verfahren angewandt, um die Fahrtauglichkeit der betroffenen Person zu begutachten. Neben den medizinischen Tests und der dazugehörigen Untersuchung und den psychologischen Einzelgesprächen werden computergestützte Leistungstests durchgeführt.
Diese Testverfahren haben folgenden Inhalt: der Reaktionstest testet die Reaktionsgeschwindigkeit auf optische und akustische Reize, der Linienfolgetest testet räumliche Orientierungs- und Konzentrationsfähigkeit unter zeitlichem Druck, der Verkehrssituationstest testet optische Wahrnehmungsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit einzelner Verkehrssituationen, der Figurenvergleichstest testet Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit unter Zeitdruck und der Mehrfachreaktionstest testet die Reaktionsgeschwindigkeit auf optische und akustische Reize.
Die Reihenfolge und die tatsächliche Aufgaben sind zufallsgesteuert, so dass keine eins zu eins Übungen im Vorfeld durchgeführt werden können, obwohl entsprechende Software bereits im Internet herunter geladen werden kann. Anbieter der entsprechenden Beratungen bieten oft erstaunliche Angebote und locken mit „Erfolgsgarantien“.
Den Betroffenen wird allzu oft beigebracht, wie sie sich selbst darstellen sollen, wenn sie positive Ergebnisse bei der MPU („Idiotentest“) erzielen wollen. Leider fliegen die Lügen meist auf und führen zu negativen Ergebnissen im MPU-Gutachten. Deshalb sollte versucht werden auf seriöse Beratungsstellen zurückzugreifen und möglichst authentische Testergebnisse zu erzielen. Die Quoten von negativen Testergebnissen sind verhältnismäßig hoch. Diese Tatsache verdeutlicht, wie wichtig eine gute und fachmännisch unterstützte Vorbereitung auf die MPU („Idiotentest“) ist. Für die betroffene Person steht viel auf dem Spiel. Den Führerschein haben oder nicht haben hat für Viele eine weitreichende Bedeutung, mit der kein leichtfertiger Umgang angebracht ist. Da einige Tests unter, teilweise immensem, Zeitdruck ablaufen ist die gründliche und lückenlose Vorbereitung umso wichtiger.
Diese Testverfahren haben folgenden Inhalt: der Reaktionstest testet die Reaktionsgeschwindigkeit auf optische und akustische Reize, der Linienfolgetest testet räumliche Orientierungs- und Konzentrationsfähigkeit unter zeitlichem Druck, der Verkehrssituationstest testet optische Wahrnehmungsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit einzelner Verkehrssituationen, der Figurenvergleichstest testet Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit unter Zeitdruck und der Mehrfachreaktionstest testet die Reaktionsgeschwindigkeit auf optische und akustische Reize.
Die Reihenfolge und die tatsächliche Aufgaben sind zufallsgesteuert, so dass keine eins zu eins Übungen im Vorfeld durchgeführt werden können, obwohl entsprechende Software bereits im Internet herunter geladen werden kann. Anbieter der entsprechenden Beratungen bieten oft erstaunliche Angebote und locken mit „Erfolgsgarantien“.
Den Betroffenen wird allzu oft beigebracht, wie sie sich selbst darstellen sollen, wenn sie positive Ergebnisse bei der MPU („Idiotentest“) erzielen wollen. Leider fliegen die Lügen meist auf und führen zu negativen Ergebnissen im MPU-Gutachten. Deshalb sollte versucht werden auf seriöse Beratungsstellen zurückzugreifen und möglichst authentische Testergebnisse zu erzielen. Die Quoten von negativen Testergebnissen sind verhältnismäßig hoch. Diese Tatsache verdeutlicht, wie wichtig eine gute und fachmännisch unterstützte Vorbereitung auf die MPU („Idiotentest“) ist. Für die betroffene Person steht viel auf dem Spiel. Den Führerschein haben oder nicht haben hat für Viele eine weitreichende Bedeutung, mit der kein leichtfertiger Umgang angebracht ist. Da einige Tests unter, teilweise immensem, Zeitdruck ablaufen ist die gründliche und lückenlose Vorbereitung umso wichtiger.
Mittwoch, 26. August 2009
Negative MPU hat lange Auswirkungen auf die Zukunft
Bei Verkehrsstraftaten wird vor Gericht der Führerschein entzogen und zudem wird eine Sperrfrist festgelegt. Nach Ablauf der Sperrfrist besteht kein Rechtsanspruch für den Betroffenen auf eine erneute Aushändigung der Fahrerlaubnis. Es muss eine Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, ob die betroffene Person, geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen.
In vielen Fällen wird die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist problemlos wieder ausgehändigt. Liegen gesetzlich definierte Fälle vor, die einen Zweifel an der Fahrtauglichkeit der Betroffenen zulassen, wird das Prüfverfahren der MPU („Idiotentest“) notwendig. Ziel der MPU („Idiotentest“) ist es, zu ermitteln, ob Wiederholungsgefahr besteht. Dieses Verfahren umfasst folgende Bestandteile: medizinische Tests, psychologische Tests und Einzelgespräche. Alle Tests genügen wissenschaftlichem Standard und sind allgemein anerkannte Verfahren. Die Gesamtheit der Ergebnisse wird in ein entsprechendes Gutachten übertragen. Das Gutachten muss in verständlicher Sprache und auch für den Betroffenen nachvollziehbar formuliert werden.
Für den Betroffenen ist es wichtig zu wissen, dass er alleiniger Auftraggeber für ein MPU-Gutachten ist. Niemand kann dazu gezwungen werden ein derartiges Verfahren zu durchlaufen. Vor diesem Hintergrund sollten betroffene Personen im Detail darauf achten, was sie vor der Untersuchung unterschreiben: es sollte unter keinen Umständen zugestimmt werden, dass die Ergebnisse der MPU („Idiotentest“) sofort an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wird. Denn negative Ergebnisse könnten sich schlechter auswirken als keine Ergebnisse.
Es sollt in jedem Fall sichergestellt werden, dass der Betroffene (der Auftraggeber) zuerst von dem Gutachten in Kenntnis gesetzt wird und die Möglichkeit der Prüfung der Ergebnisse (möglicherweise durch einen beauftragten Rechtsanwalt) hat.
Ein negatives Ergebnis der MPU („Idiotentest“) bleibt zehn Jahre in der Führerscheinakte gespeichert.
In vielen Fällen wird die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist problemlos wieder ausgehändigt. Liegen gesetzlich definierte Fälle vor, die einen Zweifel an der Fahrtauglichkeit der Betroffenen zulassen, wird das Prüfverfahren der MPU („Idiotentest“) notwendig. Ziel der MPU („Idiotentest“) ist es, zu ermitteln, ob Wiederholungsgefahr besteht. Dieses Verfahren umfasst folgende Bestandteile: medizinische Tests, psychologische Tests und Einzelgespräche. Alle Tests genügen wissenschaftlichem Standard und sind allgemein anerkannte Verfahren. Die Gesamtheit der Ergebnisse wird in ein entsprechendes Gutachten übertragen. Das Gutachten muss in verständlicher Sprache und auch für den Betroffenen nachvollziehbar formuliert werden.
Für den Betroffenen ist es wichtig zu wissen, dass er alleiniger Auftraggeber für ein MPU-Gutachten ist. Niemand kann dazu gezwungen werden ein derartiges Verfahren zu durchlaufen. Vor diesem Hintergrund sollten betroffene Personen im Detail darauf achten, was sie vor der Untersuchung unterschreiben: es sollte unter keinen Umständen zugestimmt werden, dass die Ergebnisse der MPU („Idiotentest“) sofort an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wird. Denn negative Ergebnisse könnten sich schlechter auswirken als keine Ergebnisse.
Es sollt in jedem Fall sichergestellt werden, dass der Betroffene (der Auftraggeber) zuerst von dem Gutachten in Kenntnis gesetzt wird und die Möglichkeit der Prüfung der Ergebnisse (möglicherweise durch einen beauftragten Rechtsanwalt) hat.
Ein negatives Ergebnis der MPU („Idiotentest“) bleibt zehn Jahre in der Führerscheinakte gespeichert.
Montag, 24. August 2009
Warum muss man zur MPU?
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit einzelner Führerscheinbesitzer hat, kommt die MPU („Idiotentest“) zum Tragen. Mittels der eigenen Verfahren wird die Fahrtauglichkeit der betroffenen Personen beurteilt, so dass eine Entscheidung über das erneute Aushändigen des Führerscheins bzw. eine entsprechende Verweigerung entschieden werden kann.
Es kein niemand dazu gezwungen werden am Verfahren der MPU („Idiotentest“) teilzunehmen, aber wenn ein entsprechendes Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert wird und in angemessenem Zeitraum keines vorgelegt wird, wird automatisch davon ausgegangen, dass keine erneute Aushändigung des Führerscheins erfolgen kann. Es werden nur Eigenschaften der zu testenden Person begutachtet, die ausschlaggebend für die Eignung der Teilnahme am Straßenverkehr sind.
Die Verfahren beruhen alle auf wissenschaftlich fundierten und allgemein anerkannten Verfahren. Im Endeffekt entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über die erneute Übergabe des Führerscheins oder die Verweigerung der Wiederausgabe. Zur Entscheidungsfindung werden die Ergebnisse aus der MPU („Idiotentest“) als Grundlage und wesentliche Entscheidungshilfe benutzt. Das ausformulierte Gutachten muss in verständlicher und nachvollziehbarer Weise verfasst werden. Bevor das Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wird, sollte es dem Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Der Betroffene hat entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass nicht vorab eine Erlaubnis erteilt wird, das Ergebnis unverzüglich an die Fahrerlaubnisbehörde weiterzuleiten. Bei negativem Ausgang ist der Betroffene nicht verpflichtet, das Gutachten weiterzuleiten.
Grundsätzlich besteht bei negativem Ausgang die Möglichkeit eines erneuten Versuchs die MPU („Idiotentest“) mit positivem Ausgang zu absolvieren. Die Fehler aus einem gescheiterten Versuch können unter Umständen beim nächsten Mal besser gemacht werden. Die Wiederholung der MPU („Idiotentest“) ist grundsätzlich beliebig oft möglich.
Es kein niemand dazu gezwungen werden am Verfahren der MPU („Idiotentest“) teilzunehmen, aber wenn ein entsprechendes Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert wird und in angemessenem Zeitraum keines vorgelegt wird, wird automatisch davon ausgegangen, dass keine erneute Aushändigung des Führerscheins erfolgen kann. Es werden nur Eigenschaften der zu testenden Person begutachtet, die ausschlaggebend für die Eignung der Teilnahme am Straßenverkehr sind.
Die Verfahren beruhen alle auf wissenschaftlich fundierten und allgemein anerkannten Verfahren. Im Endeffekt entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über die erneute Übergabe des Führerscheins oder die Verweigerung der Wiederausgabe. Zur Entscheidungsfindung werden die Ergebnisse aus der MPU („Idiotentest“) als Grundlage und wesentliche Entscheidungshilfe benutzt. Das ausformulierte Gutachten muss in verständlicher und nachvollziehbarer Weise verfasst werden. Bevor das Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wird, sollte es dem Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Der Betroffene hat entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass nicht vorab eine Erlaubnis erteilt wird, das Ergebnis unverzüglich an die Fahrerlaubnisbehörde weiterzuleiten. Bei negativem Ausgang ist der Betroffene nicht verpflichtet, das Gutachten weiterzuleiten.
Grundsätzlich besteht bei negativem Ausgang die Möglichkeit eines erneuten Versuchs die MPU („Idiotentest“) mit positivem Ausgang zu absolvieren. Die Fehler aus einem gescheiterten Versuch können unter Umständen beim nächsten Mal besser gemacht werden. Die Wiederholung der MPU („Idiotentest“) ist grundsätzlich beliebig oft möglich.
Samstag, 22. August 2009
MPU: viele Gerüchte
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung – die MPU („Idiotentest“), die es in Deutschland seit den 1950er Jahren gibt, hat Ihren namentlichen Ursprung in der Tätigkeit der Boulevardpresse sowie in den Stammtischgesprächen (über die damals betroffenen Fahrschüler). Denn die Grundlage der Entstehung war damals nicht die Neuerteilung von entzogenen Führerscheinen, sondern die Untersuchung von Prüflingen, die ihrer Führerschein-Prüfung auch beim dritten Versuch nicht bestanden haben. Ebenso stammtischbelastet wie zahlreich sind auch die heutigen Gerüchte, die es über die MPU gibt.
Diese Gerüchte betreffen vor allem den Ablauf der MPU, bei der angeblich angeordnet wird, dass der Kandidat zwei Kugeln aufeinander stellen muss. Dies ist physikalisch unmöglich. Doch angeblich – so das Mythos – fällt der Bewerber durch, wenn ihm das Prozedere nicht gelingt. Hier empfiehlt es sich in solchen Gesprächen die Ruhe zu bewahren und den Verbreiter der Gerüchte zum Vormachen des Versuchs aufzufordern. Spätestens hier wird jeder Lästerer ruhig werden. Ein weiteres Gerücht baut darauf auf, dass der Bewerber angeblich so genannte Aggressionsfragebögen bzw. Persönlichkeitsfragebögen ausfüllen müsste, auf deren Grundlage bereits im Vorfeld das Untersuchungsergebnis festgelegt wird.
Auch dieses Mythos stimmt nicht. Diese Fragebögen gab es in den 1970er Jahren zwar wirklich während einer kurzen Testphase. Sie bewährten sich nicht und wurden somit bald wieder abgeschafft. Heute gibt es bei der MPU lediglich kurze Fragebögen, deren Inhalte sich auf die persönliche Lebenssituation beziehen und vorwiegend biografische Angaben und Angaben zum Beruf beinhalten. Evtl. gehen einzelne Fragen auch auf die Verkehrsvorgeschichte des Bewerbers sowie evtl. bestehende Erkrankungen ein. Sie sind aber nicht die Entscheidungsgrundlage der jeweiligen Gutachter.
Diese Gerüchte betreffen vor allem den Ablauf der MPU, bei der angeblich angeordnet wird, dass der Kandidat zwei Kugeln aufeinander stellen muss. Dies ist physikalisch unmöglich. Doch angeblich – so das Mythos – fällt der Bewerber durch, wenn ihm das Prozedere nicht gelingt. Hier empfiehlt es sich in solchen Gesprächen die Ruhe zu bewahren und den Verbreiter der Gerüchte zum Vormachen des Versuchs aufzufordern. Spätestens hier wird jeder Lästerer ruhig werden. Ein weiteres Gerücht baut darauf auf, dass der Bewerber angeblich so genannte Aggressionsfragebögen bzw. Persönlichkeitsfragebögen ausfüllen müsste, auf deren Grundlage bereits im Vorfeld das Untersuchungsergebnis festgelegt wird.
Auch dieses Mythos stimmt nicht. Diese Fragebögen gab es in den 1970er Jahren zwar wirklich während einer kurzen Testphase. Sie bewährten sich nicht und wurden somit bald wieder abgeschafft. Heute gibt es bei der MPU lediglich kurze Fragebögen, deren Inhalte sich auf die persönliche Lebenssituation beziehen und vorwiegend biografische Angaben und Angaben zum Beruf beinhalten. Evtl. gehen einzelne Fragen auch auf die Verkehrsvorgeschichte des Bewerbers sowie evtl. bestehende Erkrankungen ein. Sie sind aber nicht die Entscheidungsgrundlage der jeweiligen Gutachter.
Donnerstag, 20. August 2009
Alkohol: ein häufiger Grund für die Teilnahme an der MPU
Die wichtigsten Anlässe für die Teilnahme an der sog. MPU („Idiotentest“) sind zum einen das Fahren unter Alkohol. Hier wird in einer „Alkohol-MPU“ überprüft, ob der Betroffene wieder Auffälligkeiten im Straßenverkehr zeigen kann und wird, die im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum stehen. Sie wird dann notwendig, wenn der jeweilige Kraftfahrer in mehrfacher Hinsicht durch einen übermäßigen Alkoholkonsum im Straßenverkehr bzw. durch Fahren unter Alkohol aufgefallen ist bzw. mit einer Promillezahl von mehr als 1,6 Promille aufgefallen ist.
Dabei gilt dies nicht nur für Fahrten mit dem PKW oder mit anderen führerscheinpflichtigen Fahrzeugen, sonder für das Bewegen im Straßenverkehr überhaupt. das können also auch Fahrten mit dem Fahrrad sein. Ein weitere wichtiger Anlass ist zum Beispiel der Drogenmissbrauch, wenn ein Kraftfahrer durch fahren unter Drogen aufgefallen ist oder auch, wenn der Fahrerlaubnisbehörde Hinweise vorliegen, dass der jeweilige Kraftfahrer außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr in irgendeiner Form gegen das jeweils geltende Betäubungsmittelgesetz verstößt.
Dies liegt zum Beispiel dann vor, wenn das Strafregister oder das Vorstrafenregister entsprechende Eintragungen enthält. Hier wird dann eine sog. „Drogen-MPU“ durchgeführt. Hat ein Verkehrsteilnehmer mehr als achtzehn Punkte auf seinem Punktekonto beim Verkehrszentralregister in Flensburg stehen oder hat er sich besonders schwerer Verstöße im Straßenverkehr schuldig gemacht, so darf er sich wegen „Verkehrsrechtlicher Auffälligkeiten“ im Straßenverkehr einer „Punkte-MPU“ zum Punkte-Abbau unterziehen.
Eine MPU wird aber auch dann durchgeführt, wenn der betreffende Verkehrsteilnehmer sog. Strafrechtliche Auffälligkeiten zeigt, die mehrfach in irgendeiner Form in Erscheinung getreten sind und darauf schließen lassen, dass er eine hohe Aggressivität und geringe Impulskontrolle aufweist.
Dabei gilt dies nicht nur für Fahrten mit dem PKW oder mit anderen führerscheinpflichtigen Fahrzeugen, sonder für das Bewegen im Straßenverkehr überhaupt. das können also auch Fahrten mit dem Fahrrad sein. Ein weitere wichtiger Anlass ist zum Beispiel der Drogenmissbrauch, wenn ein Kraftfahrer durch fahren unter Drogen aufgefallen ist oder auch, wenn der Fahrerlaubnisbehörde Hinweise vorliegen, dass der jeweilige Kraftfahrer außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr in irgendeiner Form gegen das jeweils geltende Betäubungsmittelgesetz verstößt.
Dies liegt zum Beispiel dann vor, wenn das Strafregister oder das Vorstrafenregister entsprechende Eintragungen enthält. Hier wird dann eine sog. „Drogen-MPU“ durchgeführt. Hat ein Verkehrsteilnehmer mehr als achtzehn Punkte auf seinem Punktekonto beim Verkehrszentralregister in Flensburg stehen oder hat er sich besonders schwerer Verstöße im Straßenverkehr schuldig gemacht, so darf er sich wegen „Verkehrsrechtlicher Auffälligkeiten“ im Straßenverkehr einer „Punkte-MPU“ zum Punkte-Abbau unterziehen.
Eine MPU wird aber auch dann durchgeführt, wenn der betreffende Verkehrsteilnehmer sog. Strafrechtliche Auffälligkeiten zeigt, die mehrfach in irgendeiner Form in Erscheinung getreten sind und darauf schließen lassen, dass er eine hohe Aggressivität und geringe Impulskontrolle aufweist.
Dienstag, 18. August 2009
Was passiert während der MPU
Die MPU („Idiotentest“) dauert etwa drei bis vier Stunden, in denen die Untersuchungsteile Testdiagnose bzw. Testdiagnostik, medizinische Untersuchung und psychologisches Gespräch abgearbeitet werden. Diese Bestandteile des Tests können in ihrer Reihenfolge variieren. Während der Leistungsdiagnostik werden in einem standardisierten Reaktionstest die körperliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers getestet.
Zu den zu begutachtenden Punkten gehören hier die Konzentration, die Aufmerksamkeit und die Reaktionsfähigkeit des Kandidaten. Das psychologische Gespräch soll Einblick in die Einsicht des früheren Fehlverhaltens geben. Weiterhin sollen die persönlichen Ursachen verhindert werden, sowie die Konsequenzen aufgezeigt und Vorsätze gefasst werden, die eine weitere erneut auftretende Verkehrsauffälligkeit auf zuverlässige Art und Weise verhindern sollen. Das für die weitere Zukunft angegebene und geplante Verhalten muss dabei in der Regel seit mindestens sechs Monaten stabil gelebt werden.
Am Computer erfolgt zudem eine Aufzeichnung des verkehrpsychologischen Gesprächs für die Erstellung des Guthabens. Zu beachten ist dabei aber, dass die für das Gutachten beauftragte Stelle dem Mandanten die Möglichkeit geben muss, das aufgezeichnete Gespräch nochmals gegen zu lesen, um spätere Missverständnisse und Einsprüche zu verhindern. Der verkehrsmedizinische Teil des Gutachtens bzw. der MPU soll evtl. Erkrankungen ausschließen, die für den jeweiligen Tatbestand relevant sind. dazu gehört zum Beispiel der Ausschluss einer Alkoholkrankheit, eines Drogenmissbrauchs oder einer diesbezüglichen Abhängigkeit entweder von Drogen oder von Alkohol.
Dazu führt der beauftragte Facharzt für Verkehrsmedizin in aller Regel labormedizinische Untersuchungen durch, zu denen Blutuntersuchungen und ein sog. Urin-Drogenscreening gehören. Des weiteren wird eine normale körperliche Untersuchung durchgeführt und ein Gespräch zur Vorgeschichte geführt, die zum Entzug des Führerscheins geführt hat.
Zu den zu begutachtenden Punkten gehören hier die Konzentration, die Aufmerksamkeit und die Reaktionsfähigkeit des Kandidaten. Das psychologische Gespräch soll Einblick in die Einsicht des früheren Fehlverhaltens geben. Weiterhin sollen die persönlichen Ursachen verhindert werden, sowie die Konsequenzen aufgezeigt und Vorsätze gefasst werden, die eine weitere erneut auftretende Verkehrsauffälligkeit auf zuverlässige Art und Weise verhindern sollen. Das für die weitere Zukunft angegebene und geplante Verhalten muss dabei in der Regel seit mindestens sechs Monaten stabil gelebt werden.
Am Computer erfolgt zudem eine Aufzeichnung des verkehrpsychologischen Gesprächs für die Erstellung des Guthabens. Zu beachten ist dabei aber, dass die für das Gutachten beauftragte Stelle dem Mandanten die Möglichkeit geben muss, das aufgezeichnete Gespräch nochmals gegen zu lesen, um spätere Missverständnisse und Einsprüche zu verhindern. Der verkehrsmedizinische Teil des Gutachtens bzw. der MPU soll evtl. Erkrankungen ausschließen, die für den jeweiligen Tatbestand relevant sind. dazu gehört zum Beispiel der Ausschluss einer Alkoholkrankheit, eines Drogenmissbrauchs oder einer diesbezüglichen Abhängigkeit entweder von Drogen oder von Alkohol.
Dazu führt der beauftragte Facharzt für Verkehrsmedizin in aller Regel labormedizinische Untersuchungen durch, zu denen Blutuntersuchungen und ein sog. Urin-Drogenscreening gehören. Des weiteren wird eine normale körperliche Untersuchung durchgeführt und ein Gespräch zur Vorgeschichte geführt, die zum Entzug des Führerscheins geführt hat.
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